Thor Steinar - Kleinanzeigen

Thor Steinar - Kleinanzeigen is a German group. Having alot of group type in Facebook: close, open and secret and it is a CLOSED group. Thor Steinar - Kleinanzeigen has 5,609 members. So it is a Large group. You can find this group by searching 1465039933752623 on Google, Bing or Yahoo. 2015-02-08 14:34:06 is the closest date we have information about it.

Hallo T.S. Familie,
BITTE ALS ERSTES DIE REGELN LESEN:

1. "Thor Steinar-Kleinanzeigen" steht in keinem Zusammenhang mit der MediaTex GmbH.
Sie soll lediglich "Fans" der alten Kollektionen eine Plattform zum kaufen/verkaufen/tauschen ihrer Klamotten dienen.

2. Die Admins bitten darum nur Thor Steinar Ware zu posten.Beiträge von anderen Herstellern werden sofort gelöscht.

3. Aus rechtlichen Gründen dulden wir keinerlei Gewerblichen Verkauf!!!

4. Bitte ausschließlich ORIGINAL Ware anbieten.Kopien werden mitsamt dem Anbieter entfernt!!!

5. Für T.S. Ware gibt es noch gutes Geld daher bitte Fehler,Risse,Flecken oder sonstiges Unschönes gut Beschreiben oder mit einem extra Foto kenntlich machen.Damit der Käufer weiß was er bekommt.


6. Alle Admins distanzieren sich von rechten Dingen wie Propaganda und von den Mitgliedern verlangen wir das auch. Es darf kein NS Gedankengut verbreitet werden.Die Admins haften nicht für das was dritte in ihren Profilen stehen haben .

7. Jegliche politische Diskussionen sind hier unerwünscht und werden entfernt.
Ohne Vorwarnung mitsamt dem Verfasser.

8. Bitte Fotos MIT Beschreibung und Preisangabe. Sollte ein Artikel vom Käufer trotz Bezahlungen nicht verschickt werden oder sollte das Geld nicht mehr erstattet werden! Sind die Betreiber der Seite also die Admins aus jeglicher Haftung ausgeschlossen.

9. Angebote, die keine Größenangaben sowie Preise (VHB) über oder unter den Bildern haben, werden ohne vorherige Warnung gelöscht!

10. § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.